safety!first sichert Ihre besten Plätze

Bestuhlungspläne nach VStättVO / SBauVO

Die Sicherheit, das Wohlbefinden und der Komfort der Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen ist safety!first ein wichtiges Anliegen.

Daher spielt es keine Rolle, ob es sich um ein privates Treffen oder eine Veranstaltung mit Erwerbscharakter handelt und ob die Veranstaltung im Freien oder in einen Gebäude stattfindet. Die jeweiligen Veranstaltungsorte werden als Versammlungsstätten bezeichnet.

Versammlungsstätten im Sinne der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) oder Sonderbauverordnung (SBauVO) der Bundesländer sind bauliche Anlagen oder Teile baulicher Anlagen, die für die gleichzeitige Anwesenheit vieler Menschen bei Veranstaltungen, insbesondere erzieherischer, wirtschaftlicher, geselliger, kultureller, künstlerischer, politischer, sportlicher oder unterhaltender Art, bestimmt sind. Daselbe gilf für Schank- und Speisewirtschaften. Ob es sich um eine Versammlungsstätte handelt oder nicht, ist nicht davon abhängig, warum sich die Besucher zusammenfinden, sondern nur davon, ob die Bedingungen nach § 1 Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) erfüllt werden.

Für Versammlungsstätten sind bei bestimmten Voraussetzungen verbindliche und genehmigungspflichtige Bestuhlungspläne zu erstellen, die an den Haupteingängen gut sichtbar anzubringen sind. Darauf ist die Anordnung der Sitz- und Stehplätze einschließlich der Plätze für Benutzerinnen und Benutzer von Rollstühlen und der Bühnen-, Szenen- und Sportflächen sowie der Verlauf der Rettungswege und die Lage der Notausgänge darzustellen.

safety!first fertigt Bestuhlungspläne individuell in allen Größen auf allen bedruckbaren Medien in erstklassigen Druckverfahren. So werden wir höchsten Ansprüchen gerecht.