safety!first verschafft Überblick
Feuerwehrpläne nach DIN 14095
Sie sind Bestandteil im baurechtlichen Genehmigungsverfahren. Zur Gebrauchsabnahme von gewerblich oder öffentlich genutzten Objekten müssen fachgerechte Feuerwehrpläne vorliegen. Im Brand – oder Notfall dienen sie der Einsatzleitung der Feuerwehr zur schnellen Beurteilung der Lage.
safety!first stimmt als Planersteller die notwendigen Details mit der Brandschutzdienststelle oder örtlichen Feuerwehr ab.
Feuerwehrpläne müssens stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Der Betreiber der baulichen Anlage hat den Feuerwehrplan mindestens alle zwei Jahre von einer dafür befähigten Person prüfen zu lassen.
Wir überprüfen alle zwei Jahre ihre Feuerwehrpläne, sodass sie stets auf aktuellem Stand sind.