safety!first informiert

 

 

Wichtige Information zur aktuellen Coronavirus (COVID-19) Situation

Liebe Kunden und Geschäftspartner,

Momentan durchleben wir eine herausfordernde Zeit, die jeden von uns auf eine harte Probe stellt. Die Covid-19-Ausbreitung trifft uns sowohl im privaten wie auch im beruflichen Umfeld. Für SAFETY!FIRST Sicherheitsgrafiken gilt, was im Moment für die gesamte Bevölkerung und alle Organisationen gilt: Wir tun alles dafür, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und die Gesundheit unserer Auftraggeber und Kunden zu schützen.

Wir arbeiten daran, die aktuellsten Weisungen der Behörden umzusetzen. Folglich versuchen wir, mit sensiblen Entscheidungen, geschäftlich wie auch privat, unsere Mitarbeitenden, Kunden und Partner zu schützen. Entsprechend haben wir unseren Betrieb auf ein Mindestmaß reduziert, werden Ortstermine und Montagen solange wie nötig aussetzen. All die Tätigkeiten, Leistungen und Bestellungen die ohnehin vom Schreibtisch aus möglich sind, elektronisch oder konventionell versandt werden können, führen wir natürlich weiterhin aus. Wir entschuldigen uns im Voraus, falls es in den nächsten Wochen dennoch zu Verzögerungen bei der Auftragsbearbeitung kommen wird. Wir bitten um Verständnis und Geduld.

Die aktuelle Entwicklung wirft auch Fragen auf, die wir heute noch nicht beantworten können. Ich bin aber überzeugt, dass wir gemeinsam Antworten finden, um auch diese Herausforderung gemeinsam zu meistern und gestärkt aus dieser Situation hervorzugehen. Als bundesweit tätiges Dienstleistungsunternehmen lernen wir gerade jetzt für die Zukunft. Zum Beispiel wie wir betriebsbedingte Prozesse im Falle von besonderen Ereignissen und Erfordernissen optimieren und besser handhaben können.

Die neuen Regelungen haben Gültigkeit bis mindestens Ende April 2020. Wir behalten uns jedoch vor, diese laufend an die aktuellen Entwicklungen anzupassen. Wir stehen im engen Austausch mit den Behörden, um unsere Auftraggeber und Kunden auf dem aktuellsten Stand der Entwicklungen in Bezug auf Covid-19 halten zu können.

 

Wenn schnelle Hilfe nötig ist – auch Laien können Leben retten!

Defibrillator

Bei schweren Herzrhythmusstörungen oder einem plötzlichen Herzstillstand ist schnelle Hilfe nötig.

Opfer eines Herzinfarkts, eines Hirnschlags oder eines Herz-Kreislauf-Stillstands haben bessere Überlebenschancen, je schneller sie medizinische Betreuung erhalten. Mit Laien-Defibrillatoren, die immer häufiger in öffentlichen Gebäuden und Unternehmen zu finden sind, erhalten Laienhelfer nicht nur Hinweise zur Wiederbelebung, sondern sie werden auch unterstützt, mit gezielten Stromstößen ein Herzkammerflimmern zu stoppen. Die halbautomatischen Geräte sind selbsterklärend und weisen den Helfer präzise an, welche Maßnahmen beim Patienten durchgeführt werden sollen. Die Hinweise werden über ein Sprachprogramm und Piktogramme gegeben. Eine versehentliche oder falsche Schockbehandlung, vor der die meisten Menschen Angst haben, ist damit nahezu ausgeschlossen. Helfen ist in jedem Fall besser als wegschauen. In Hamburg bietet der Arbeiter-Samariter-Bund unter dem Namen „Hamburg schockt“ bereits eine App an, die per Smartphone den am nächsten erreichbaren Defibrillator anzeigt.

Wichtig: Im Fall der Fälle muss sofort erste Hilfe geleistet werden. Dennoch sollte immer über die Telefonnummer 112 auch der Notarzt alarmiert werden. Im Zweifel kann man Umstehende daran erinnern.

 

NEU – Bilderrahmen entsprechend Baustoffklasse B1 (DIN 4102)

 

Brandschutzklapprahmen SAFETY:

Der Brandschutzklapprahmen SAFETY – Profilbreite  25 mm mit Ecken auf Gehrung ist mit Materialien der Baustoffklasse B1 entsprechend ausgestattet.

Der Klapprahmen wird mit 1,0 mm Polycarbonat-Verglasung sowie galvanisierter Stahlrückwand (alternativ 3,0 mm Hartschaumrückwand) gefertigt. Dadurch entsprechen alle beim Rahmen verwendeten Materialien der Baustoffklasse B1 „schwerentflammbar“ und der Klapprahmen kann im Rahmen der Beherbergungsverordnung, Versammlungsstättenverordnung usw. eingesetzt werden.  Der Rahmen wird fest an die Wand montiert, das Bild kann von vorne gewechselt werden.

 

 

Alle DIN-Formate sofort lieferbar. Sonderformate auf Anfrage.

Brandschutzrahmen SAFETY:

Der klassische Bilderrahmen SAFETY, mit Materialien der Baustoffklasse B1 entsprechend ausgestattet.

Baustoffklasse B1: Der Rahmen wird mit 1,0 mm starker Polycarbonat-Verglasung und 3,0 mm Hartschaumrückwand gefertigt. Dadurch entsprechen alle beim Rahmen verwendeten Materialien der Baustoffklasse B1 „schwerentflammbar“.

Viele verschiedene Standard-Formate sofort lieferbar. Sonderformate auf Anfrage.

 

 

 

 

Symbole statt vieler Worte

 

Die Europäische Union vereinheitlicht Piktogramme mit Sicherheitssymbolen – Austausch für Arbeitgeber Pflicht.  Sicherheitssymbole sollen künftig europaweit gleich aussehen – deswegen ändern sich die deutschen Hinweisschilder.

Die ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ in der Fassung vom Februar 2013 enthält den aktuellen Stand der Technik zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten. Bei der bestimmungsgemäßen Verwendung dieser Sicherheitszeichen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung einhält.

Wendet der Arbeitgeber die geänderten Sicherheitszeichen beim Betreiben von bestehenden Arbeitsstätten nicht an, so hat er mit der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob die in der Arbeitsstätte verwendeten Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 (GMBl 2007, S. 674) weiterhin angewendet werden können.“

 

 

 

Neue Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 – 2013 erschienen

 

In der Neufassung der ASR A1.3 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung) vom 28.02.2013 wurden im Wesentlichen die folgenden Anpassungen vorgenommen:

Es wurden zusätzliche Sicherheitszeichen, die in der Norm DIN EN ISO 7010 enthalten und international und europäisch abgestimmt sind, in die ASR A1.3 übernommen. Insbesondere die Zeichen F001, F002, F003, F004,  F005, F006, E009 und W029 wurden erheblich verändert.

Der Flucht- und Rettungsplan wurde an die Norm DIN ISO 23601 angepasst.

Weitere Informationen und der Download der neuen ASR A1.3 sind erhältlich bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

 

 

 

 

DIN 14096 Brandschutzordnung – Neuer Norm-Entwurf 2013

 

Berlin. Seit dem 17. Januar 2013 ist der Norm-Entwurf DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“ bei der Beuth Verlag GmbH in Berlin erhältlich. Er ersetzt dann, nach Ablauf der Einspruchsfrist, die noch bis zum 28.05.2013 läuft, die bereits bestehenden Versionen der DIN 14096 – Teil 1 – 3 von 01/2000.

Die Brandschutzordnung ist ein Regelwerk für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen.

Inhalt der DIN 14096 kann hier eingesehen werden: http://www.beuth.de/de/norm-entwurf/din-14096/169965221

DIN Deutsches Institut für Normung e.V. bittet um Stellungnahmen. Diese sind vorzugsweise online im Norm-Entwurfs-Portal http://www.entwuerfe.din.de/ mitzuteilen oder als Datei per E-Mail an fnfw@din.de bzw. per Post an den Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) im DIN, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, zu senden.

 

 

 

Rauchmelderpflicht in Niedersachsen ab 01.11.2012

 

Hannover. In Niedersachsen verabschiedete der Landtag im März 2012 die neue Niedersächsische Bauordnung. Damit wird als 10. Bundesland auch in Niedersachsen die Rauchmelderpflicht für private Wohnungen eingeführt. Für Neubauwohnungen gilt mit in Kraft treten der Bauordnung das Gesetz ab 01.11.2012. Bereits errichtete oder genehmigte Wohnungen müssen mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2015 mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Nach Angaben von Sozialministerin Aygül Özkan (CDU) soll dadurch der Einbau von Rauchwarnmeldern auf freiwilliger Basis beschleunigt werden.

„Rauchmelder können im Ernstfall Leben retten. Sie erkennen Rauchentwicklung sehr früh und warnen die Betroffenen“, erklärte Özkan die gesetzliche Auflage.

Die Regelung gilt für Schlaf- und Kinderzimmer sowie für Flure, die als Rettungswege dienen. Der Eigentümer der Wohnung wird zum Einbau der Rauchmelder verpflichtet, der Mieter hingegen müssen die Geräte funktionsfähig halten.

Alles was man zu Rauchmeldern wissen muss findet man hier: http://www.rauchmelder-lebensretter.de/

 

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Video-Link: https://www.youtube.com/watch?v=PvQmSTHpat0

 

 

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin

 

Aufklärungskampagne »Verhalten im Brandfall«

 

Konzept, Illustration und Produktion eines sprachunabhängigen Aufklärungs-Comics über das richtige Verhalten bei Feuer in der Wohnung bzw. im Treppenhaus.

Hauptmedium ist ein Schild, das in Berliner Treppenhäusern ausgehängt wird. Außerdem wurde der Comic Strip als Kurzfilm in Berliner Kinos und im U-Bahn Fernsehen gezeigt und stadtweit als Gratis-Postkarte verteilt. Die Kampagne zeigte eine breite Resonanz in Berlin und darüber hinaus. Sie wird regelmäßig neu aufgelegt, um das Thema nachhaltig im Bewusstsein zu halten.

 

 

 

»Verhalten im Brandfall« als Filmclip

 

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Video-Link: https://www.youtube.com/watch?v=gm64PVcRy-k

 

Der Comic wurde im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung des Landes Berlin in Zusammenarbeit mit Fürcho GmbH erstellt.  Jede Vervielfältigung und Verbreitung bedarf der Genehmigung des Urhebers.

© Fürcho GmbH | www.werbeagentur-fuercho.de